Rechtsanwalt Axel Richter

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Tätigkeits-schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • allgemeines Zivilrecht (z.B. Vertragsrecht, Sachmängel- und Gewährleistungsrecht, Forderungseinzug etc.)

Herr Rechtsanwalt Axel Richter, Jahrgang 1969, stammt aus Dessau und absolvierte das Jurastudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er ist seit 1998 als Rechtsanwalt in Dessau niedergelassen und bundesweit tätig.

Die Tätigkeit des Herrn Rechtsanwalt Richter bezieht sich vorwiegend auf die Rechtsgebiete des Arbeitsrechtes und des allgemeinen Zivilrechtes.

Im Jahre 2004 wurde Herrn Rechtsanwalt Richter auf Grund nachgewiesener Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechts die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalts verliehen. Dies schließt neben der erforderlichen Qualifizierung auch eine regelmäßige Fortbildung mit ein.

Das Arbeitsrecht wird bestimmt durch Gesetze, sonstige verbindliche Regelwerke (z.B. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Kirchliche Arbeitsvertragsbedingungen) und Rechtsprechung mit Bezug zur unselbstständigen abhängigen Erwerbstätigkeit. Man unterscheidet zwischen dem Individualarbeitsrecht (Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern) und dem Kollektivarbeitsrecht (Rechtsverhältnis zwischen Betriebsräten, Personalräten, Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden). Ein Kernpunkt des deutschen Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. So regelt beispielsweise das Arbeitszeitgesetz, in welchem zeitlichen Umfang ein Arbeitnehmer beschäftigt werden darf, unter welchen Voraussetzungen Sonn- und Feiertagsarbeit zulässig ist, welche Pausenzeiten einzuhalten sind, wie Nacht- und Schichtarbeit auszugestalten ist und welche Ruhezeiten allgemein einzuhalten sind. Durch zum Arbeitszeitgesetz ergangene Rechtsprechung wurde z.B. konkretisiert, wann für Nachtschichtzuschläge, Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge gezahlt werden müssen. Weitere Gesetze, die Regelungen zum Arbeitnehmerschutz beinhalten, sind z.B. das Teilzeit- und Befristungsgesetz (hierin wird z.B. geregelt, wann ein Anspruch auf Teilzeit- oder Vollzeitarbeit besteht, in welchem Umfang ein Arbeitsverhältnis befristet abgeschlossen werden kann usw.) und das Mutterschutzgesetz (hier finden sich Regelungen zum Kündigungsschutz vor bzw. nach der Geburt eines Kindes, Regelungen zum Schutz werdender Mütter usw.). Beispielhaft sollen an dieser Stelle als Gesetze, die das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln, erwähnt werden, das Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Familienpflegezeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und das Urlaubsgesetz. Weiter soll an dieser Stelle noch das Kündigungsschutzgesetz Erwähnung finden, welches Bestimmungen zur Wirksamkeit verhaltensbedingter, personenbedingter oder betriebsbedingter Kündigungen enthält und gleichzeitig bestimmt , welche Möglichkeiten einem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, um gegen eine Kündigung vorzugehen. So ist z.B. einem Arbeitnehmer, der eine Kündigung seines Arbeitgebers erhalten hat, nach § 4 KSchG die Möglichkeit eröffnet, innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung zu erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Es lässt sich somit feststellen, dass das Arbeitsrecht durch eine Vielzahl von Spezialgesetzen und Normen geprägt ist, die ein auf einem Gebiet des Arbeitsrechts tätiger Rechtsanwalt in seiner täglichen Arbeit beachten und umsetzen muss.

Zu den Tätigkeitsfeldern des Herrn Rechtsanwalt Richter gehört insbesondere:

  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen und Zusatzvereinbarungen wie Vereinbarungen im Zusammenhang mit Fortbildungskosten, Spesenregelungen, Arbeitszeitregelungen, Abwicklungs- und Aufhebungsvereinbarungen mit und ohne Abfindungsanspruch, Teilzeitvereinbarungen, Altersteilzeitvereinbarungen, Vorruhestandsregelungen, Dienstwagenüberlassungsvereinbarungen etc.
  • Beratung, außergerichtliche Interessenwahrnehmung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht im Zusammenhang mit verhaltensbedingten Kündigungen, personenbedingten/ krankheitsbedingten Kündigungen, betriebsbedingten Kündigungen, Eingruppierung im Bereich des öffentlichen Dienstes.

Herr Rechtsanwalt Richter ist auch auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts tätig. Dazu gehört beispielsweise die Vertragsgestaltung, die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertragsverhältnis einschließlich Sachmangel-/Gewährleistungsrecht sowie Geltendmachung von Schadensersatz bei Vertragsverletzung oder bei unerlaubter Handlung.