RECHTSANWALT CHRISTIAN BANNWITZ


Tätigkeits-schwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • allgemeines Zivilrecht

Rechtsanwalt Christian Bannwitz, Jahrgang 1981, stammt aus Dessau und absolvierte das Jurastudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und an der Martin-Luther-Universität Halle.

Herr Rechtsanwalt Bannwitz ist seit 2016 als Rechtsanwalt in Dessau niedergelassen und bundesweit tätig.

In unserer Kanzlei betreut Herr Rechtsanwalt Christian Bannwitz vorwiegend die Fachgebiete Verkehrszivilrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und allgemeines Zivilrecht.Die Schadensersatzansprüche anlässlich eines Verkehrsunfalls sind sehr vielfältig und ohne qualifizierte anwaltliche Hilfe oftmals kaum zu überblicken bzw. gegenüber der Versicherung des Unfallgegners durchzusetzen. So bestehen neben dem Anspruch auf Ersatz des eigentlichen Fahrzeugschadens zahlreiche weitere Schadensersatzpositionen wie zum Beispiel Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Standgebühren, Unkostenpauschale, Gutachterkosten sowie bei Personenschäden Ansprüche auf Schmerzensgeld, Erstattung von Behandlungskosten und Verdienstausfall. Rechtsanwalt Christian Bannwitz verfügt über eine umfangreiche Erfahrung bei der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate und unterstützt seine Mandanten bei der Durchsetzung sämtlicher Schadensersatzansprüche gegenüber den Versicherungen. Unabhängig davon, ob ein Totalschaden oder ein Reparaturschaden vorliegt, ist Ziel jeder Bearbeitung die bestmögliche Schadensregulierung für den Mandanten zu erreichen. Rechtsanwalt Christian Bannwitz unterstützt seine Mandanten ebenso in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren einschließlich Strafverfahren, wobei die Bearbeitung je nach Sachverhalt die Anhörung und das Ermittlungsverfahren, sowie die Verteidigung im Hauptverfahren umfasst.

Herr Rechtsanwalt Bannwitz ist auch auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts tätig. Dazu gehört beispielsweise die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertragsverhältnis einschließlich Sachmangel- / Gewährleistungsrecht sowie die Geltendmachung von Schadensersatz bei Vertragsverletzung oder bei unerlaubter Handlung.